Was bedeutet es, dass in den Dateien immer „Entwurf“ steht?

Es gehört zu den Grundsätzen der Kanzlei, dass kein Schriftsatz an Gericht oder Behörden herausgeht, der nicht von Ihnen freigegeben ist. Solange „Entwurf“ im Dateinamen (z.B. „Anschreiben, dritter Entwurf“) steht, ist das Schreiben also noch nicht verschickt wurden, sondern dient nur als Diskussionsgrundlage.

In diesen Entwürfen können immer noch falsche Tatsachenschilderungen, fehlende Angaben, unzutreffende Rechtsansichten, Tippfehler oder andere Ungenauigkeiten enthalten sein. Ergänzungen und Korrekturen Ihrerseits sind also in jedem Falle höchst willkommen. Aber auch kanzleiintern wird weiter an den Inhalten gearbeitet.

Vollständig fertig ist ein Schriftsatz erst, wenn im Dateinamen „final“ steht.

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