Petition

Jeder darf sich an Behörden und an Abgeordnete wenden.
Jeder darf sich an Behörden und an Abgeordnete wenden.
Das Petitionsrecht ist in Art. 17 des Grundgesetzes und in allen Landesverfassungen verankert. Dieses Recht sichert dem Bürger zu, dass er sich „mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen“ wenden kann.

Hierzu gehören grundsätzlich alle Formen von Eingaben, seien es nun Anträge, das Beklagen von Missständen oder Vorschläge. Auch Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gehören zu Petitionen im weitesten Sinne. Besonders häufig sind aber Eingaben an das Parlament, meist den Landtag oder den Bundestag. Das sind Petitionen im engeren Sinne.

Petition soll Anliegen durchsetzen

Petitionen sind mittlerweile sehr weit verbreitet. Es gibt sie in Papierform, es gibt sie online, es gibt sie auch in Massenpetitionen für bestimmte allgemeinpolitische Anliegen. Zahlreiche Plattformen im Internet bieten auch Petitionen außerhalb der öffentlichen Kanäle an.

Mit Hilfe einer Petition können Sie versuchen, Ihre Interessen auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrzunehmen. Sie können auf diese Weise z.B. einen Gesetzesvorschlag machen oder auch die Änderung einer staatlichen Entscheidung erbitten. Mit einem Vorschlag oder einer Mitteilung verbunden ist regelmäßig der sinngemäße Antrag, sich damit zu beschäftigen und ihn umzusetzen.

Positiver Effekt einer Petition nicht garantiert

Natürlich gibt es kein Recht darauf, dass die Petition auch umgesetzt wird oder der Staat in anderer Weise so handelt wie der Bürger es verlangt. Es besteht nur ein sogenannter Verbescheidungsanspruch darauf, dass die zuständige Stelle mitteilt, was sie unternimmt – das kann aber auch gar nicht sein. Ob das Grundgesetz ein Recht auf Begründung der Petition beinhaltet, ist umstritten. In der Praxis erfolgt aber meist eine zumindest kurze Begründung.

Petitionen, die in der Vielzahl anderer Petitionen untergehen und das Interesse des Adressaten nicht erwecken, haben leider häufig keine Chance. In der Praxis hat sich schon eine mehr oder weniger automatische Behandlung solcher Petitionen etabliert, sodass die Petition im Ergebnis keinerlei Effekt hat.

Alleine eine Mitteilung, dass die Petition nicht weiter verfolgt wird, nebst standardisierter Begründung ist aber naheliegenderweise nicht das, was man erreichen will. Darum sollte man versuchen, seine Aussichten innerhalb des vom Petitionsrecht vorgegebenen Rahmens zu optimieren.

Die meisten Petitionen wenden sich an den Deutschen Bundestag.
Die meisten Petitionen wenden sich an den Deutschen Bundestag.
Damit eine Petition erfolgversprechend ist, sollte diese aber mit Sachkunde verfasst sein. Wenn eine Petition ihr Anliegen klar formuliert und die notwendigen Hintergrundinformationen liefert, sticht sie aus der Masse heraus und wird möglicherweise eher Gehör finden.

Petition muss korrekt formuliert sein

Für eine professionelle Petition müssen Sie mit Kosten von ca. 800 bis 2500 Euro plus Mwst. rechnen. Bitte überlegen Sie sich, ob diese Kosten es Ihnen wert sind. Sie können natürlich auch selbst eine Petition erstellen und werden auch damit zumindest eine formal korrekte Behandlung erwirken.

Einschränkungen gibt es allerdings bei Petitionen für gewisse gerichtliche Verfahren. Aufgrund der Gewaltenteilung soll die Entscheidung des Richters selbst nicht nachgeprüft werden. Petitionen können sich daher – wobei es Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern gibt – bspw. nur gegen die Vollstreckung eines Urteils, gegen die angewandten Gesetze oder auch gegen Behördenhandeln im Prozess richten.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hummel bietet Ihnen Unterstützung bei der Einreichung einer Petition zu Ihrem Thema an.

(Letzte Aktualisierung: 20.10.2022)

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