Verfassungsgerichtliche Verfahren

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auch vor den Verfassungsgerichten für Sie im Einsatz.
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auch vor den Verfassungsgerichten für Sie im Einsatz.
Verfassungsrechtliche Verfahren werden vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. vor den Verfassungsgerichten der Länder verhandelt. Rechtsanwalt Thomas Hummel vertritt Sie hier sowohl im (schriftlichen) Vorverfahren als auch in einer eventuellen mündlichen Verhandlung.

Zu den verfassungsgerichtlichen Prozessen gehören – neben der hier separat behandelten Verfassungsbeschwerde und der bayerischen Popularklage – noch einige wenige andere Verfahren.

Hierzu gehört bspw. das Organstreitverfahren, in dem Verfassungsorgane gegeneinander um ihre Rechte aus dem Grundgesetz kämpfen. Auch solche Verfahren werden von der Kanzlei Abamatus übernommen. So hat Rechtsanwalt Thomas Hummel bspw. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen erstritten. Dabei handelte es sich um ein Organstreitverfahren, weil politische Parteien in derartigen Konstellationen wie ein Verfassungsorgan behandelt werden.

Erfahrung im Verfassungsprozessrecht notwendig

In einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ist es besonders wichtig, alle Feinheiten des Verfahrensrechts stets parat zu haben. Häufig werden – im Gegensatz zu „normalen“ Prozessen der Strafjustiz, zu Zivilverfahren oder zu Verhandlungen im Verwaltungsrecht – sehr spezielle Fragen diskutiert, die sich nicht mit allgemeinen juristischen Erfahrungen bewältigen lassen.

Wichtig ist, dass der Verfassungsprozess im Falle der Verfassungsbeschwerde nicht einfach nur den Fachprozess auf einer anderen Ebene fortsetzt. Es handelt sich dabei um kein gewöhnliches Rechtsmittel, wie auch die Verfassungsgerichte immer wieder betonen. Vielmehr beginnt hier eine ganz neue rechtliche Überprüfung.

Ständig aktuelle Kenntnis des Verfassungsrechts notwendig

Auch in den übrigen verfassungsgerichtlichen Verfahren wird nicht einfach nur über die Rechtmäßigkeit einer staatlichen Maßnahme oder Handlung gestritten. Vielmehr geht es um ganz spezifische verfassungsrechtliche Fragestellungen. Man wird in vielen Verfahren auch davon ausgehen können, dass diese Frage noch nicht eindeutig geklärt ist. Verfassungsprozesse gibt es nicht so häufig, dass jede Konstellation schon einmal vor Gericht gelandet ist.

Ein Anwalt muss hier zum einen im Verfassungsrecht „zu Hause sein“. Das ist nur bei sehr wenigen Rechtsanwälten, die sich dann in diesem Bereich wirklich spezialisiert haben, der Fall. Zum anderen erfordert die kompetente Auseinandersetzung mit diesen Rechtsfragen eine intensive Vorbereitung einschließlich Rechtsprechungs- und Literaturrecherche.

Um bei einer Anfrage nicht von null anfangen zu müssen, ist es zudem notwendig, sein verfassungsrechtliches Wissen stets aktuell zu halten. Dazu gehört vor allem, die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte stets zu beobachten und auch Wortmeldungen aus der Fachwelt richtig einzuordnen.

Erhebliche Unterschiede zu normalen Gerichtsverfahren

Sorgfältige Literaturrecherche, sowohl online als auch in klassischen Bibliotheken, ist im Verfassungsrecht unerlässlich.
Sorgfältige Literaturrecherche, sowohl online als auch in klassischen Bibliotheken, ist im Verfassungsrecht unerlässlich.
Zwar weiß im Prinzip jeder Anwalt, wie man mit Gerichten kommuniziert und Sachverhalte darstellt bzw. juristische Argumente ausführt. Schriftsätze im Verfassungsrecht unterscheiden sind aber ganz erheblich von dem, was in anderen Verfahren üblich ist. Da es um sehr schwierige Rechtsfragen geht, müssen diese mit der gebotenen und unter Darlegung aller Argumente behandelt werden.

Um aber zu verhindern, dass die Schreiben komplett ausufern, müssen diese entsprechend prägnant formuliert werden, ohne inhaltliche Abstriche zu machen. Dafür ist eine intensive Befassung mit dem Sachverhalt, insbesondere mit den Akten des bisherigen Verfahrensgangs unerlässlich. Das wiederum ist aber meist nur dann zielführend möglich, wenn man bereits beim Lesen diese Verfahrensumstände in verfassungsrechtliche Kategorien einordnen und so ständig den Fokus verlagern kann, um die Sach- und Rechtslage zu erfassen.

Dazu kommt, dass der Rechtsanwalt angesichts des ungewohnt hohen Gerichts nicht „in Ehrfurcht erstarren“ darf. Als Anwalt ist man grundsätzlich ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege und muss daher selbstbewusst die Position der eigenen Mandantschaft vortragen. Auch dies verlangt eine intensive Erfahrung, die es auch erlaubt, „zwischen den Zeilen zu lesen“ und aus bestimmten Handlungsweisen des Verfassungsgerichts seine Schlüsse zu ziehen und darauf adäquat zu reagieren.

(Letzte Aktualisierung: 16.09.2022)

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