
Auch auf Landesebene können Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Grundrechte eingelegt werden.
Landesverfassungsbeschwerde nur gegen Entscheidungen auf Landesebene
Zu beachten ist jedoch, dass nur Handlungen des jeweiligen Bundeslandes Gegenstand der Landesverfassungsbeschwerde sein können. Dies können Landesgesetze ebenso wie Entscheidungen der Landesbehörden oder von Gerichten den Landes (bis zum Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Finanzgericht, Landessozialgericht oder Landesarbeitsgericht) sein. Sobald jedoch Bundesgerichte in das Verfahren involviert waren (sei es auch nur im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde), scheidet die Landesverfassungsbeschwerde aus. In diesem Falle bleibt natürlich die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Die Verfassungsbeschwerde nach Landesrecht unterscheidet sich von derjenigen nach Bundesrecht häufig in bestimmten Details. Daher ist eine genaue Kenntnis des jeweiligen Landesverfassungsrechts notwendig.
Landesverfassungsbeschwerde kann Vorteile bieten

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof residiert im Münchner Justizpalast. Bei bayerischen Verfassungsbeschwerden gilt eine längere, zweimonatige Frist.
Rechtsanwalt Thomas Hummel kann professionell einschätzen, ob eine Landesverfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist und ob sie an der Stelle oder auch zusätzlich zu einer Bundesverfassungsbeschwerde sinnvoll ist. Auf diese Weise ist es Ihnen dann möglich, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, welchen Weg Sie gehen wollen.
Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde auf Landes- und Bundesebene
- FAQ zur Verfassungsbeschwerde
- Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde
- Verfassungsbeschwerde in Bayern einreichen
Fachartikel bei anwalt.de:
- Die Verfassungsbeschwerde nach Landesrecht
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- Die bayerische Verfassungsbeschwerde
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