Gerichtliche Vertretung

Die Parteien müssen den Sachverhalt dem Gericht darlegen. Dies ist die Aufgabe eines prozessuale erfahrenen Anwalts.
Die Parteien müssen den Sachverhalt dem Gericht darlegen. Dies ist die Aufgabe eines prozessuale erfahrenen Anwalts.
Die Kanzlei übernimmt gerne auch die gerichtliche Vertretung in anderen (nichtverfassungsrechtlichen) Verfahren im Rahmen der genannten Rechtsgebiete. Hierzu gehören insbesondere Prozesse vor den Verwaltungsgerichten im Kommunalverfassungsrecht. Außerdem können auch kommunale Rechtsnormen wie Satzungen und Verordnungen der Gemeinde oder Landkreises in einem Normenkontrollverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Bei der Vorbereitung und Führung eines Prozesses kann man viele Fehler machen, daher ist es hier besonders wichtig, einen engagierten Anwalt zu haben. Dabei ist es keineswegs so, dass ein Rechtsanwalt hier flammende Plädoyers halten und in detektivischer Weise die Wahrheit ermitteln muss.

Gericht muss den Sachverhalt kennen

Aber er muss dem Gericht den Tatsachenstoff präsentieren, der für den Mandanten und dessen berechtigte Ansprüche von Bedeutung ist. Als Ihr Prozessvertreter sorge ich dafür, dass Sie vor Gericht Gehör finden. Notwendig ist hierfür ein auf die rechtlichen Kernfragen zugeschnittener Sachvortrag, der das Gericht zur „richtigen“ Entscheidung hinführt.

Dazu gehört nicht erst das Auftreten in der mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht, vielmehr muss das Verfahren gewissenhaft vorbereitet werden. In aller Regel erfolgt zunächst ein schriftsätzlicher Vortrag, in dem schwarz auf weiß alles Wichtige dargelegt wird. Dabei ist zu beachten, dass mittlerweile in vielen Fällen keine mündliche Verhandlung mehr verpflichtend ist. Ein Verzicht darauf ist vor allem sinnvoll, wenn es nur um rechtliche Fragen geht und keine langwierige Beweisaufnahme notwendig ist.

Der Rechtsanwalt muss dafür alle bedeutsamen Informationen vorbringen und, soweit notwendig, durch Belege untermauern. Hierfür ist es zunächst einmal wichtig, als Anwalt den Tatsachenstoff selbst zu erfassen und anschließend dem Gericht strukturiert alle Daten und Fakten zu ermitteln. Hierfür ist oft ein intensiver Austausch mit dem Mandanten notwendig und sinnvoll.

Prozessuale Formalien müssen beachtet werden

Im gerichtlichen Verfahren sind Fristen, Antragserfordernisse und andere formelle Anforderungen unbedingt einzuhalten.
Im gerichtlichen Verfahren sind Fristen, Antragserfordernisse und andere formelle Anforderungen unbedingt einzuhalten.
Zudem müssen verschiedene Formalien berücksichtigt und vor allem Termine und Fristen genauestens eingehalten werden. Deren Versäumung kann unter Umständen dazu führen, dass eine Klage unzulässig wird oder sich die Siegchancen drastisch verringern.

Durch die fast ausschließlich digital erfolgende Verfahrensbearbeitung und Aktenführung ist es leicht und zeitsparend möglich, die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs einzuhalten. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) dient zur formgerechten Einreichung fast aller Schriftsätze und Anlagen.

Wenn sich herausstellt, dass die eigene Position nicht durchsetzungsfähig oder mit Risiken belastet ist, muss man auch darüber nachdenken, einen Vergleich abzuschließen. Dies kann unter Umständen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen oder auch dabei helfen, jedenfalls eine akzeptable Lösung zu finden, auch wenn diese nicht der Maximalforderung entspricht. Diese Möglichkeit werde ich selbstverständlich schon vor dem Prozess mit Ihnen durchsprechen und keinesfalls eine Einigung mit dem Gegner vornehmen, die Ihnen nicht recht ist.

Insgesamt geht es bei gerichtlichen Verfahren immer darum, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten aus seiner prozessualen Position herauszuholen. Das ist leider nicht immer das Ergebnis, das man sich idealerweise wünschen würde.

Rechtsmittelverfahren

In vielen Verfahren, die Rechtsanwalt Hummel betreut, geht es nicht um einen einzelnen Anspruch oder nur um den individuellen Fall. Durch die verfassungsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei wird häufig eine grundsätzliche Entscheidung angestrebt. Dann geht es auch darum, die Sache über den Rechtsweg einer höchstgerichtlichen Klärung zuzuführen.

Daneben dienen Rechtsmittel freilich auch der Korrektur falscher Entscheidung und der Herbeiführung des erwünschten Ergebnisses. Die Möglichkeiten hierfür wurden aber vor allem im Zivil- und Verwaltungsprozessrecht deutlich eingeschränkt. Berufung und Revision sind häufig von der Erreichung eines gewissen Streitwerts und/oder von der Zulassung durch das Ausgangsgericht abhängig. Soweit eine Nichtzulassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels zur Verfügung steht, bedürfen diese einer besonders genauen Begründung.

Soweit ein Rechtsmittel durch einen darauf spezialisierten anderen Rechtsanwalt vertreten wird oder dies rechtlich sogar verpflichtend ist (zivilrechtliche Revisionen können nur die wenigen beim BGH zugelassenen Anwälte übernehmen), kann Rechtsanwalt Hummel grundrechtliche Argumente beisteuern. Diese können unter Umständen die fachliche Expertise dieser Anwälte noch weiter unterstützen und eine möglicherweise später notwendige Verfassungsbeschwerde vorbereiten.

(Letzte Aktualisierung: 14.09.2022)

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