FAQ zu UN-Individualbeschwerden

Mit der sogenannten UN-Individualbeschwerde können Menschenrechtsverletzungen durch Staaten geltend gemacht werden.
Mit der sogenannten UN-Individualbeschwerde können Menschenrechtsverletzungen durch Staaten geltend gemacht werden.
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen zu sogenannten UN-Individualbeschwerden, mit denen die Verletzung von Menschenrechten nach den Bestimmungen einiger internationaler Abkommen gerügt werden kann.

Da die UN-Individualbeschwerde kaum bekannt ist, findet man im Internet auch relativ wenige Informationen dazu, erst recht nicht in einer für den Normalbürger verständlichen Weise. Dementsprechend sind viele der Umstände, die für die Anstrengung eines solchen Verfahren wichtig sind, auch schwer zu durchschauen.

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist im Bereich der Menschenrechte und des internationalen Rechts erfahren. Zu seinen Tätigkeiten zählen daher auch UN-Individualbeschwerden.

Allgemeines

Welche Rechte können in UN-Individualbeschwerden geltend gemacht werden?

Gegenstand von Individualbeschwerden können alle UN-Abkommen sein, die

  • individuelle (Menschen-) Rechte regeln und
  • (meist in einem Zusatzprotokoll) eine Durchsetzung per Individualbeschwerde ausdrücklich zulassen,

sofern das betreffende Land das Abkommen und das Zusatzprotokoll ratifiziert hat.

Was ist, wenn das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert wurde?

In diesem Fall ist das Abkommen zwar im Land anwendbar und die Rechte aus dem Abkommen müssen im gerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Eine mögliche Verletzung der Rechte wird aber nur von den nationalen Gerichten überprüft, eine Individualbeschwerde zum zuständigen UN-Gremium ist aber nicht möglich.

Muss das Verfahren eine besondere Bedeutung haben, um angenommen zu werden?

Grundsätzlich nicht. Es ist weder ein Mindeststreitwert vorgesehen noch muss eine allgemeine Wichtigkeit für andere Fälle vorlegen.

Allerdings muss man angesichts der Kosten abwägen, ob es bei kleineren Prozessen wirtschaftlich sinnvoll ist, bis in die letzte Instanz zu gehen.

Kann ich das Individualbeschwerdeverfahren mit anderen Verfahren kombinieren?

Nein. Das Verfahren ist nicht mit einer EMRK-Beschwerde (die ebenfalls nach einer Verfassungsbeschwerde zulässig wäre) kombinierbar. Ebenso sind in der Regel mehrere Individualbeschwerden nach unterschiedlichen UN-Abkommen nicht kombinierbar. Man muss sich also für einen Weg entscheiden.

Welches von verschiedenen Verfahren soll ich wählen?

Das kommt darauf an, welche Rechte man geltend macht, wie die Rahmenumstände sind, welche Fristen noch laufen, etc. Das ist schwer allgemein zu sagen.

Tendenziell ist die EGMR-Beschwerde anderen Verfahren vorzuziehen, da hier eine „juristischere“ Überprüfung stattfindet und das Wiederaufgreifen des Ausgangsverfahrens gesetzlich vorgesehen ist.

Verfahren

In welcher Sprache muss die Beschwerde eingereicht werden?

Dazu gibt es keine bindenden Vorschriften. Es hat sich bewährt, die Beschwerde zwar in der Landessprache (also auf Deutsch) einzureichen, allerdings eine englische Zusammenfassung voranzustellen, um die Prüfung zu erleichtern.

Wer prüft die Beschwerde?

Die endgültige Entscheidung liegt beim zuständigen Ausschuss. In aller Regel erfolgt aber eine Vorprüfung durch die Geschäftsstelle bzw. Kanzlei des Ausschusses, die bereits die Entscheidung weitgehend vorwegnimmt.

Zur Verfahrensdauer bei UN-Individualbeschwerden lassen sich nur sehr ungefähre Angaben machen.
Zur Verfahrensdauer bei UN-Individualbeschwerden lassen sich nur sehr ungefähre Angaben machen.
Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist schwer einzuschätzen und kommt sehr auf die Komplexität des Sachverhalts an. Allgemeine Zeitrahmen oder starre Fristen für die Bearbeitung durch das zuständige Gremium gibt es nicht.

Eine erste Rückmeldung ist bei nicht allzu umfangreichen Verfahren regelmäßig nach einigen Wochen zu erwarten. Die gesamte Bearbeitung dagegen dauert meist einige Monate bis deutlich über ein Jahr.

Wie hoch sind die Chancen auf einen positiven Ausgang?

Das ist schwer zu sagen. Es gab bisher noch keine größere Zahl von Individualbeschwerden, sodass repräsentative Statistiken kaum existieren. Insgesamt wird man die Chancen aber ungefähr in dem Bereich wie bei einer Verfassungsbeschwerde ansetzen müssen.

Was passiert nach einer erfolgreichen Beschwerde?

Im Falle der Feststellung einer Verletzung eines Abkommens muss die Bundesrepublik für eine Wiedergutmachung der Verletzung sorgen. Nach herrschender Meinung beinhaltet das einen Wiedereintritt in das gerichtliche Verfahren. Das genaue weitere Vorgehen ist bislang noch kaum näher geregelt.

Kosten

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das kommt auf den jeweiligen Aufwand an. Grundsätzlich müssen Sie aber einige tausend Euro ansetzen.

Ein konkretes und abschließendes Angebot erhalten Sie vor Unterzeichnung der Mandatsunterlagen.

Wird es günstiger, wenn ich mitarbeite?

Nein, in aller Regel nicht. Durch eine Mitarbeit des Mandanten wird die Arbeit der Kanzlei normalerweise nicht geringer. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, sich an der Bearbeitung zu beteiligen.

Wird es günstiger, wenn die Kanzlei vorher die Verfassungsbeschwerde erledigt hat?

Ja, dies wirkt sich erheblich auf den Preis aus. Denn in diesem Fall ist der Aufwand für die Einarbeitung in den Sachverhalt deutlich geringer, die Akten liegen bereits vor und eine erste rechtliche Prüfung hat schon stattgefunden.

Bekomme ich meine Kosten vom Staat ersetzt?

Nein, eine Kostenerstattung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Rechnen Sie also immer damit, dass die Kosten bei Ihnen hängen bleiben und nicht ersetzt werden.

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