Häufige Fragen

(Letzte Aktualisierung: 15.09.2022)

Was bedeutet Abamatus?

„Abamatus“ ist ein relativ seltenes lateinisches Wort. Es bedeutet soviel wie „ungeliebt“ oder „lästig“.

Das soll eine Anspielung darauf sein, dass wohl niemand wirklich freiwillig zum Anwalt geht. Es ist meist eine lästige, aber notwendige Angelegenheit.

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist hauptsächlich im Verfassungsrecht tätig und übernimmt insbesondere Verfassungsbeschwerden.
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist hauptsächlich im Verfassungsrecht tätig und übernimmt insbesondere Verfassungsbeschwerden.
Erscheint mein Fall dann in Ihren Blogs?

Nein, unter keinen Umständen.

Meine Blogs zu verschiedenen Rechtsgebieten betreibe ich völlig unabhängig von einer Anwaltstätigkeit. Ich habe sie bereits lange vor Eröffnung meiner Anwaltskanzlei begonnen.

Außerdem beantworte ich dort nur allgemeine rechtliche Fragen, die keinen Bezug zu einem konkreten, von mir bearbeiteten Fall haben.

Darf ich Sie auch am Wochenende kontaktieren?

Ja, sehr gerne.

Bei Kommunikationsmitteln wie E-Mail, WhatsApp oder Fax ist das sowieso kein Problem, weil ich das ohnehin erst lese bzw. darauf reagiere, wenn ich Zeit habe. Sie dürfen aber auch gerne telephonisch Kontakt aufnehmen, unter Umständen rufe ich dann eben erst später zurück.

Da das Wochenende in der Regel ohnehin nicht allzu voll ist, zumal hier kaum Gerichtstermine zu erwarten sind, sind die Chancen relativ gut, dass ich Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten kann.

Ich brauche unbedingt einen Termin!

Nein, brauchen Sie nicht.

Die meisten Anliegen lassen sich ohne Besprechungstermin wunderbar klären. Gerne können Sie mir Ihre Unterlagen zusenden, sodass ich prüfen kann, ob ich das Mandat übernehme und wie die Erfolgsaussichten sind. Dies ist viel produktiver als ein unmittelbarer Termin in der Kanzlei.

Sollte es trotzdem Besprechungsbedarf geben, kann gerne ein Telephontermin oder – in der Regel nach Abschluss der Mandatsvereinbarung – eine persönliche Besprechung vereinbart werden.

Warum verlangen Sie einen Vorschuss?

§ 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht einen angemessenen Vorschuss grundsätzlich vor.

Dabei handhabe ich es meistens so, dass ich eine gewissen Teil des Mandats sofort erledige. Dies kann z.B. ein Schriftsatz sein, eine intensive Erstberatung, die Beantragung von Akteneinsicht oder ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt. Ich gehe also zunächst in Vorleistung, bevor ich einen Vorschuss Ihrerseits verlange.

Wichtig ist mir, dass ein Vorschuss kein Misstrauen bedeutet. Aber ein Verfahren kann sich auch über längere Zeit hinziehen. In dieser Zeit investiere ich regelmäßig bereits viel Arbeitszeit und es fallen Kosten und Auslagen an. Daher muss ich dafür sorgen, dass zumindest gewisse Einnahmen kontinuierlich fließen.

Außerdem ist der Vorteil für Sie, dass Sie die anfallenden Kosten etwas besser abschätzen können und nicht erst am Ende ein riesige Rechnung kommt.

Warum werden die Entwürfe durchnummeriert?

Entwürfe meiner Schriftsätze ermöglichen Ihnen ein vorläufiges Bild des Bearbeitungsstands und geben eine Diskussionsgrundlage.
Entwürfe meiner Schriftsätze ermöglichen Ihnen ein vorläufiges Bild des Bearbeitungsstands und geben eine Diskussionsgrundlage.
Wenn ich Ihnen Schriftsatzentwürfe zusende, sind diese stets durchnummeriert. Die Dateinamen lauten z.B. „Anschreiben, erster Entwurf“ oder auch „Anschreiben, erstes grobes Gerüst“ und danach geht es weiter mit „Anschreiben, zweiter Entwurf“ usw.

Diese Durchnummerierung dient einfach der Unterscheidung. Es ist möglich, dass bspw. ein zwischenzeitlich entfernter Text aus einem vorherigen Entwurf wieder eingebaut werden soll. Dann ist es einfacher, wenn Sie klar „dritter Entwurf“ sagen können und nicht umständlich „diese Datei, die Sie mir letzten Mittwoch am frühen Abend geschickt haben“.

Außerdem laden manche E-Mail-Programme die Anlagen aus einer Art Cache. Würde nun jede Datei identisch „Anschreiben, Entwurf“ heißen, würde möglicherweise die alte Dateiversion angezeigt, was zu Verwirrung führen würde.

Es ist aber keinesfalls so, dass die Kanzlei nur eine bestimmte Zahl von Entwürfen für Sie erstellt.

Was bedeutet es, dass in den Dateien immer „Entwurf“ steht?

Es gehört zu den Grundsätzen der Kanzlei, dass kein Schriftsatz an Gericht oder Behörden herausgeht, der nicht von Ihnen freigegeben ist. Solange „Entwurf“ im Dateinamen (z.B. „Anschreiben, dritter Entwurf“) steht, ist das Schreiben also noch nicht verschickt wurden, sondern dient nur als Diskussionsgrundlage.

In diesen Entwürfen können immer noch falsche Tatsachenschilderungen, fehlende Angaben, unzutreffende Rechtsansichten, Tippfehler oder andere Ungenauigkeiten enthalten sein. Ergänzungen und Korrekturen Ihrerseits sind also in jedem Falle höchst willkommen. Aber auch kanzleiintern wird weiter an den Inhalten gearbeitet.

Vollständig fertig ist ein Schriftsatz erst, wenn im Dateinamen „final“ steht.

Wird es billiger, wenn ich am Schriftsatz mitarbeite?

Nein, tut mir leid.

Es ist sehr sinnvoll, dass Sie als Betroffener an den Schriftsätzen mitwirken. Genau darum schicke ich Ihnen immer erst Entwürfe und arbeite mit Ihnen daran solange, bis eine finale Version entsteht, die versendet werden kann.

In diesem Prozess können Sie Ihre Vorstellungen sehr weitgehend einbringen. Dadurch wird der Schriftsatz sehr oft detaillierter, weil Sie sich mit den Tatsachen genauer auskennen als ich und wir so den Sachverhalt besser schildern können.

Aber das macht die Sache keineswegs einfacher oder schneller. Im Gegenteil, es macht sehr viel Arbeit, wenn ich Ihre Texte einbauen soll, da diese an den Gesamtaufbau des Schreibens sowie an die juristischen Notwendigkeiten angepasst werden müssen. Das dauert in aller Regel auch deutlich länger als wenn ich den Text gleich selbst schreiben würde.

Ihre Mithilfe macht den Schriftsatz also besser, aber fast immer umfangreicher und die Erstellung komplizierter und langwieriger.

Sind Sie auch in anderen Rechtsgebieten tätig?

Nein, die Kanzlei Abamatus konzentriert sich ganz auf die genannten staatsrechtlichen Themen.

Sollten Sie einen Rechtsanwalt für andere Materien, z.B. Strafrecht oder Zivilrecht benötigen, können wir aber ggf. einen passenden Kollegen vermitteln. Eine gute Anlaufstelle ist auch das Portal anwalt.de.

Rechtsanwalt Thomas Hummel arbeitet bspw. zusammen mit Rechtsanwalt David Grziwa (München-Obermenzing) und Rechtsanwalt Patrick Baumfalk (Kerpen/Witten).

In meinem Verfahren geht es aber um Grundrechte.

Das mag sein, trotzdem müssen all diese Gesichtspunkte, auch Grundrechtsverletzungen, nach den Regeln des Fachprozesses vorgebracht werden. Das kann die Kanzlei nicht leisten, weil sie darauf nicht ausgerichtet ist.

Soweit es notwendig sein könnte, Argumente bzgl. Grundrechtsverletzungen vorzubringen, kann sich Ihr Rechtsanwalt aber gerne mit der Kanzlei Abamatus in Verbindung setzen, um entsprechende Anregungen bereits im Fachverfahren auszuführen.

Sind Sie auch im Staatshaftungsrecht tätig?

Nein. Zwar geht es auch in diesem Rechtsbereich häufig um Grundrechte, es handelt sich dabei um eine ganz spezielle Materie, die man dementsprechend Experten überlassen sollte. Die Kanzlei Abamatus hat keinerlei Erfahrung mit dem Staatshaftungsrecht.

Machen Sie auch Anhörungsrügen?

Ja, Anhörungsrügen übernehme ich entweder selbst oder ich unterstütze Ihren vorherigen Rechtsanwalt gerne dabei.

Anhörungsrügen bereiten eine Verfassungsbeschwerde häufig vor, gehören aber noch zum Fachprozess.
Anhörungsrügen bereiten eine Verfassungsbeschwerde häufig vor, gehören aber noch zum Fachprozess.
Mittlerweile gibt es in praktisch allen Prozessordnungen die Anhörungsrüge, mit der das Urteil der letzten Instanz revidiert werden kann, wenn diese Argumente eines Beteiligten nicht beachtet hat. Damit soll also nicht eine falsche Entscheidung korrigiert werden, sondern das rechtliche Gehör der Parteien gesichert werden.

Die Anhörungsrüge bereitet in der Regel eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör vor.

Trotzdem sollte diese Rüge vom Rechtsanwalt des Fachrechtswegs verfasst werden. Dieser kennt sich mit dem Prozess aus, weiß, was er im Verfahren vorgebracht hat, und kann einschätzen, ob das Gericht diesen Vortrag wirklich übersehen hat. Gerne kann ich ihn dabei unterstützen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Anwalt aus dem Instanzverfahren die Anhörungsrüge übernimmt, kann ich dies aber auch selbständig für Sie erledigen.

Kann ich ein Praktikum bei Ihnen machen?

Das ist leider nicht möglich bzw. nicht sinnvoll.

Leider ist es so, dass ich keinen kontinuierlichen Kanzleibetrieb habe, bei dem ich Ihnen feste Termine zur Mitarbeit geben könnte. Bei mir ist alles sehr „projektbezogen“ mit großem Arbeitsanfall, sobald eine Verfassungsbeschwerde hereinkommt, zwischendrin dann aber eher gemächlicher Kanzleitätigkeit. Ich fürchte, dass Ihnen das eher nicht entgegenkommt.

Darum habe ich auch seit längerer Zeit keine Praktikanten u.ä., da sich das mit den meisten Bestimmungen von Schulen, Universitäten etc. nicht verträgt. Ich wünsche Ihnen natürlich viel Erfolg bei der Suche nach passenden Stellen!

FAQ zu Verfassungsbeschwerden

Fragen und Antworten rund um Verfassungsbeschwerden finden Sie hier:

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