
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten kommen in den Rathäusern fast aller Gemeinden vor.
Kommunen sind in erster Linie Gemeinden und Landkreise sowie die kreisfreien Städte, die es in dieser Form in praktisch allen Flächenländern gibt. In Bayern bspw. kommen aber auch noch die Bezirke dazu, die übergeordnete Landesteile darstellen.
In den Stadtstaaten (Hamburg, Bremen, Berlin) haben die Stadtbezirke aber traditionelle weitgehende Zuständigkeiten, die denen von Gemeinden in vielerlei Hinsicht gleichen. Auch hier ergeben sich dann Ansatzpunkte für das Kommunalverfassungsrecht.
Kommunalstreitigkeiten zwischen Organen und Ebenen möglich
Typischerweise finden die Streitigkeiten im Kommunalverfassungsrecht zwischen den Organen einer Kommune statt. Es gibt regelmäßig Auseinandersetzungen untereinander über ihre Rechte und Pflichten und die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten.
Aber auch die verschiedenen, eingangs dargestellten Ebenen können sich über ihre Rolle im kommunalen Gefüge streiten. Dies kann zum einen Kompetenzfragen betreffen (Welche Ebene ist für eine bestimmte Entscheidung zuständig?), zum anderen aber auch Themen der Kommunalaufsicht (Darf eine übergeordnete Behörde die untergeordnete zu einem bestimmten Verhalten auffordern?).
Diese ergeben sich aus den Landesverfassungen sowie den Kommunalgesetzen des Landes. In Bayern (aber auch in zahlreichen anderen Ländern) die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung. Hinzu kommen noch speziellere Rechtsnormen wie das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder das Kommunalabgabengesetz. Auch in allgemeinen Gesetzen wie dem Verwaltungsverfahrensgesetz können anwendbare Vorschriften stehen.
Bürgerbegehren und Kommunalwahlen

Bürgerbegehren ermöglichen es den Einwohnern einer Gemeinde, selbst Einfluss zu nehmen. Oft reagiert die Politik darauf skeptisch.
Auch das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ist hier relevant. Dieses bestimmt sich nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und den Ausführungsbestimmungen hierzu.
Insoweit können auch Wahlvorschlagsträger, also Parteien oder die in vielen Kommunen verbreiteten Wählervereinigungen, an kommunalrechtlichen Auseinandersetzungen beteiligt sein.
Viele typische kommunale Streitgegenstände
Typische kommunalrechtliche Streitigkeiten drehen sich um:
- Kompetenzkonflikte zwischen Bürgermeister und Gemeinderat
- das Kommunalabgabenrecht
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
- die Geschäftsordnung des Gemeinderats oder Kreistags
- die Rechte der Mandatsträger und Fraktionen
- die Beschlussfassung in Rat und Ausschüssen
Ich war selbst Mitglied des Stadtrats der Landeshauptstadt München und verfüge so über praktische Erfahrung. Im Rahmen der politischen Jugendbildung habe ich bereits verschiedene Seminare über das Kommunalrecht gehalten. Zudem berate ich zahlreiche Mandatsträger verschiedenster Ebenen in ganz Bayern.
Hintergründe zum bayerischen Kommunalrecht
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de