Warum verlangen Sie einen Vorschuss?

§ 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht einen angemessenen Vorschuss grundsätzlich vor.

Dabei handhabe ich es meistens so, dass ich eine gewissen Teil des Mandats sofort erledige. Dies kann z.B. ein Schriftsatz sein, eine intensive Erstberatung, die Beantragung von Akteneinsicht oder ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt. Ich gehe also zunächst in Vorleistung, bevor ich einen Vorschuss Ihrerseits verlange.

Wichtig ist mir, dass ein Vorschuss kein Misstrauen bedeutet. Aber ein Verfahren kann sich auch über längere Zeit hinziehen. In dieser Zeit investiere ich regelmäßig bereits viel Arbeitszeit und es fallen Kosten und Auslagen an. Daher muss ich dafür sorgen, dass zumindest gewisse Einnahmen kontinuierlich fließen.

Außerdem ist der Vorteil für Sie, dass Sie die anfallenden Kosten etwas besser abschätzen können und nicht erst am Ende ein riesige Rechnung kommt.

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