Machen Sie auch Anhörungsrügen?

Nein.

Mittlerweile gibt es in praktisch allen Prozessordnungen die Anhörungsrüge, mit der das Urteil der letzten Instanz revidiert werden kann, wenn diese Argumente eines Beteiligten nicht beachtet hat. Damit soll also nicht eine falsche Entscheidung korrigiert werden, sondern das rechtliche Gehör der Parteien gesichert werden.

Die Anhörungsrüge bereitet in der Regel eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör vor.

Trotzdem sollte diese Rüge vom Rechtsanwalt des Fachrechtswegs verfasst werden. Dieser kennt sich mit dem Prozess aus, weiß, was er im Verfahren vorgebracht hat, und kann einschätzen, ob das Gericht diesen Vortrag wirklich übersehen hat.

Die Kanzlei Abamatus kann daher keine Anhörungsrügen übernehmen. Gerne bearbeiten wir aber nach einer erfolglosen Anhörungsrüge Ihre Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs.

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