Vorgehen gegen geplante Gesetzesänderung

Sind Sie von einer geplanten Gesetzesänderung betroffen? Bei uns erhalten Sie rechtliche Hilfe bereits im Gesetzgebungsverfahren.

Eine geplante Gesetzesänderung kann erhebliche Auswirkungen haben – auf Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmen, Vereine, Verbände oder andere Organisationen. Wer von einer neuen gesetzlichen Regelung betroffen sein wird, muss jedoch nicht immer warten, bis das Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist. Rechtliche Interessenvertretung kann bereits während des Gesetzgebungsverfahrens beginnen.

Abamatus unterstützt Betroffene dabei, geplante gesetzliche Regelungen frühzeitig verfassungsrechtlich und europarechtlich zu prüfen und ihre rechtlichen Interessen bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen.

Dass ein solches Vorgehen erfolgreich sein kann, zeigt ein aktuelles Mandat unserer Kanzlei: Eine geplante Gesetzesänderung hätte die bisherige berufliche Tätigkeit unseres Mandanten erheblich eingeschränkt. Wir haben die rechtlichen Probleme der geplanten Regelung analysiert und eine ausführliche verfassungs- und europarechtliche Stellungnahme in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Das Ergebnis: Die ursprünglich vorgesehene Regelung wurde nicht in der für unseren Mandanten nachteiligen Form umgesetzt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnte vermieden werden.

Der Fall wird mit Zustimmung unseres Mandanten und zum Schutz seiner Identität anonymisiert dargestellt.

Gibt es einen Rechtsbehelf gegen einen Gesetzentwurf?

Regelmäßig besteht gegen einen bloßen Gesetzentwurf kein Rechtsbehelf wie gegen einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ist erst nach dessen Verabschiedung, also dem endgültigen Gesetzesbeschluss, möglich.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene untätig bleiben müssen. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens können rechtliche Bedenken analysiert, aufbereitet und gegenüber den zuständigen Stellen geltend gemacht werden. Welche Möglichkeiten konkret bestehen, hängt vom jeweiligen Gesetzgebungsvorhaben ab.

Kann man sich gegen eine geplante Gesetzesänderung wehren?

Ja. Wer von einer geplanten gesetzlichen Regelung betroffen ist, kann bereits während des Gesetzgebungsverfahrens tätig werden.

Häufig richtet sich der Blick zunächst auf die Frage, ob gegen ein neues Gesetz später vor Gericht vorgegangen werden kann.

Das ist aber nicht immer die einzige – und möglicherweise auch nicht die beste – Strategie.

Solange ein Gesetzgebungsverfahren noch läuft, kann geprüft werden, ob die geplante Regelung gegen höherrangiges Recht verstößt oder unverhältnismäßige Belastungen verursacht. Die entsprechenden Argumente können anschließend gegenüber den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen geltend gemacht werden.

Die strategisch entscheidende Frage lautet deshalb manchmal nicht:

„Wie kann ich später gegen das Gesetz klagen?“

Sondern:

„Was kann ich tun, bevor das Gesetz beschlossen wird?“

Wann kann eine geplante Gesetzesänderung rechtlich problematisch sein?

Der Gesetzgeber verfügt über einen erheblichen politischen und rechtlichen Gestaltungsspielraum. Dieser Gestaltungsspielraum ist jedoch nicht unbegrenzt.

Je nach Regelungsgegenstand sind insbesondere die Vorgaben des Grundgesetzes, des Unionsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten.

Eine nähere rechtliche Prüfung kann insbesondere angezeigt sein, wenn eine geplante Regelung

  • bestehende Rechte oder Rechtspositionen erheblich einschränkt,
  • bestimmte Personen oder Gruppen besonders belastet,
  • in eine bisher zulässige berufliche oder wirtschaftliche Tätigkeit eingreift,
  • neue Verbote, Pflichten oder Zugangsvoraussetzungen schafft,
  • bestehende Genehmigungen, Anerkennungen oder Berechtigungen betrifft,
  • unterschiedliche Personengruppen möglicherweise ohne ausreichenden sachlichen Grund unterschiedlich behandelt,
  • erhebliche wirtschaftliche Folgen verursacht,
  • rückwirkend oder kurzfristig in bestehende Sachverhalte eingreift oder
  • unions- oder menschenrechtlich geschützte Positionen berührt.

Welche rechtlichen Maßstäbe gelten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Rechtsanwalt Thomas Hummel schildert aus der Praxis: „Der Staat macht sich manchmal nicht genügend Gedanken darüber, was seine Entscheidungen für die Betroffenen ganz konkret bedeuten. Eine Regelung hört sich auf dem Papier vielleicht gut an – und stürzt einzelne Menschen oder Unternehmen in der Praxis trotzdem in erhebliche Schwierigkeiten. Genau diese Folgen muss man im Gesetzgebungsverfahren sichtbar machen.“

Welche Grundrechte können durch eine Gesetzesänderung betroffen sein?

Welche Grundrechte relevant sind, richtet sich nach Inhalt und Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Regelung.

Je nach Fall können beispielsweise betroffen sein:

Art. 2 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte

Gesetzliche Verbote und Verpflichtungen können die allgemeine Handlungsfreiheit oder speziellere persönlichkeitsrechtliche Positionen berühren.

Art. 3 GG – Gleichbehandlungsgrundsatz

Behandelt eine Neuregelung vergleichbare Personen oder Sachverhalte unterschiedlich, muss geprüft werden, ob hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht.

Art. 5 GG – Meinungs- und Informations- und Pressefreiheiten

Regelungen, die Äußerungen, Informationen oder Medien betreffen, können besondere grundrechtliche Anforderungen auslösen.

Art. 8 und Art. 9 GG – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Gesetzliche Änderungen können auch die Tätigkeit von Vereinigungen, Verbänden und anderen Zusammenschlüssen berühren.

Art. 12 GG – Berufsfreiheit

Neue Zulassungsvoraussetzungen, Tätigkeitsbeschränkungen oder sonstige berufsbezogene Regelungen können in die Berufsfreiheit eingreifen.

Art. 14 GG – Eigentum

Gesetzliche Neuregelungen können bestehende vermögenswerte Rechtspositionen berühren und deshalb eigentumsrechtliche Fragen aufwerfen.

Welche Grundrechte tatsächlich einschlägig sind und welchen Schutz sie vermitteln, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit?

Grundrechtseingriffe müssen grundsätzlich verhältnismäßig sein.

Dass der Gesetzgeber mit einer Neuregelung ein legitimes politisches Ziel verfolgt, bedeutet noch nicht automatisch, dass jede zur Erreichung dieses Ziels gewählte Maßnahme verfassungsrechtlich zulässig ist.

Einen Überblick über diese Thematik finden Sie in unserem Fachartikel auf anwalt.de.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Verfolgt die Regelung einen legitimen Zweck?
  • Ist sie geeignet, diesen Zweck zu erreichen?
  • Ist sie erforderlich?
  • Ist die Belastung der Betroffenen angemessen?

Besonders wichtig kann die Frage nach einem milderen Mittel sein.

Kann das gesetzgeberische Ziel mit einer anderen Regelung vergleichbar wirksam erreicht werden, die Betroffene weniger stark belastet, kann dies gegen die Erforderlichkeit der ursprünglich geplanten Regelung sprechen.

Eine rechtliche Stellungnahme sollte deshalb nicht nur Kritik an einem Gesetzentwurf formulieren. Sie sollte nach Möglichkeit auch rechtssichere Alternativen aufzeigen.

Gibt es Vertrauens- oder Bestandsschutz bei neuen Gesetzen?

Nicht jede bestehende Rechtslage muss für die Zukunft unverändert bleiben. Bei erheblichen Eingriffen in bereits bestehende Rechtspositionen können jedoch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes relevant werden.

Menschen und Unternehmen treffen Entscheidungen auf Grundlage der geltenden Rechtsordnung. Sie investieren, schließen Verträge, erwerben Qualifikationen, gründen Unternehmen oder richten ihre Lebensplanung auf bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen aus.

Ändert der Gesetzgeber diese Rahmenbedingungen erheblich, kann deshalb zu prüfen sein, ob beispielsweise

  • Übergangsfristen,
  • Bestandsschutzregelungen,
  • Härtefallregelungen oder
  • andere Übergangsmechanismen

verfassungsrechtlich geboten oder zumindest als milderes Mittel in Betracht zu ziehen sind.

Ob tatsächlich ein schutzwürdiges Vertrauen besteht und welchen Umfang dieser Schutz hat, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Kann auch Europarecht gegen eine geplante Gesetzesänderung sprechen?

Ja. Ein deutsches Gesetz muss nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Je nach Regelungsgegenstand können auch das Recht der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention von Bedeutung sein.

Relevant sein können beispielsweise die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, die EU-Grundrechtecharta, europäische Richtlinien und Verordnungen sowie die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Deshalb kann es bei geplanten gesetzlichen Änderungen erforderlich sein, die Prüfung nicht auf das deutsche Verfassungsrecht zu beschränken.

Erfolgreiches Vorgehen gegen eine geplante Gesetzesänderung: Beispiel aus unserer Praxis

Wie wirkungsvoll eine frühzeitige rechtliche Prüfung sein kann, zeigt ein von Abamatus bearbeitetes Mandat.

Unser Mandant war seit vielen Jahren in einem spezialisierten beruflichen Bereich tätig.

Eine geplante Änderung des Landesrechts hätte den Kreis der Personen, die bestimmte Leistungen erbringen dürfen, erheblich eingeschränkt. Für unseren Mandanten bestand dadurch das Risiko, einen wesentlichen Teil seiner bislang rechtmäßig ausgeübten Tätigkeit zukünftig nicht mehr ausüben zu dürfen.

Wir haben die geplante Regelung umfassend verfassungs- und europarechtlich geprüft.

Im Mittelpunkt standen insbesondere die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, Fragen des Vertrauensschutzes und unionsrechtliche Anforderungen.

Ein entscheidender Gesichtspunkt war außerdem, dass mildere Regelungsalternativen zur Verfügung standen.

Auf dieser Grundlage haben wir eine ausführliche juristische Stellungnahme erstellt und die rechtlichen Bedenken gegenüber den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen geltend gemacht.

Die Intervention hatte Erfolg: Die ursprünglich geplante Regelung wurde nicht in der für unseren Mandanten nachteiligen Form umgesetzt.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass rechtliche Interessenvertretung nicht zwingend erst nach Inkrafttreten eines Gesetzes beginnen muss.

Rechtsanwalt Thomas Hummel zu diesem Mandat: „Es freut mich sehr, dass wir dem Mandanten hier helfen konnten. Für mich war schlicht nicht nachvollziehbar, warum jemandem, der über Jahre und Jahrzehnte qualifiziert und beanstandungsfrei in seinem Beruf gearbeitet hat, durch eine Gesetzesänderung im Ergebnis plötzlich gesagt werden soll: Das war’s – such dir einen neuen Job. Wenn der Staat so tief in eine bestehende berufliche Existenz eingreift, braucht er dafür sehr gute Gründe. Und genau die konnten wir hier kritisch hinterfragen.“

Der dargestellte Fall beruht auf einem tatsächlich von Abamatus bearbeiteten Mandat und wird mit Zustimmung des Mandanten veröffentlicht. Berufsbezeichnung, konkrete gesetzliche Vorschrift und weitere Einzelheiten wurden zum Schutz des Mandanten bewusst anonymisiert und verallgemeinert.

Was kann ein Anwalt während eines Gesetzgebungsverfahrens tun?

Ein Rechtsanwalt kann einen Gesetzentwurf auf seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht prüfen und die rechtlichen Interessen konkret Betroffener gegenüber den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen aufbereiten.

Je nach Fall kann dies insbesondere umfassen:

  • Analyse des Gesetzentwurfs und seiner Begründung,
  • Prüfung der betroffenen Grundrechte,
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit,
  • Untersuchung von Gleichbehandlungsproblemen,
  • Prüfung von Vertrauens- und Bestandsschutz,
  • Prüfung von Unionsrecht und EMRK,
  • Analyse bereits vorliegender Stellungnahmen und Anhörungen,
  • Aufbereitung der tatsächlichen Auswirkungen auf Betroffene,
  • Entwicklung rechtssicherer Alternativregelungen,
  • Erstellung einer verfassungs- oder europarechtlichen Stellungnahme.

Entscheidend ist dabei häufig, juristische Kritik mit konkreten Lösungsmöglichkeiten zu verbinden.

Die bloße Behauptung, ein Gesetzentwurf sei „verfassungswidrig“, wird regelmäßig wenig bewirken.

Überzeugender ist eine Argumentation, die präzise darlegt, welches rechtliche Problem besteht, welche konkreten Folgen die geplante Regelung verursacht und wie sich das gesetzgeberische Ziel auf rechtssicherere oder weniger belastende Weise erreichen lässt.

Muss man gegen ein neues Gesetz immer klagen?

Nein. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nur eine mögliche Form rechtlicher Interessenvertretung.

In manchen Fällen wird gerichtlicher Rechtsschutz unvermeidbar sein. In anderen Fällen kann es sinnvoller sein, bereits vorher tätig zu werden.

Das gilt insbesondere dann, wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die problematische Regelung noch verändert werden kann.

Eine erfolgreiche Intervention kann im besten Fall dazu führen, dass ein späterer Rechtsstreit überhaupt nicht notwendig wird.

Genau dies war bei unserem oben dargestellten Mandat der Fall.

Wann sollte ich wegen einer geplanten Gesetzesänderung einen Anwalt kontaktieren?

Eine rechtliche Prüfung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, sobald sich eine konkrete und erhebliche Betroffenheit durch eine geplante gesetzliche Regelung abzeichnet.

Das gilt nicht nur für berufliche Einschränkungen.

Eine geplante Gesetzesänderung kann beispielsweise Auswirkungen haben auf

  • Privatpersonen,
  • Unternehmen und Selbstständige,
  • Vereine und Verbände,
  • Grundstücks- und Immobilieneigentümer,
  • Genehmigungs- und Erlaubnisinhaber,
  • öffentliche oder private Einrichtungen,
  • bestimmte Berufs- oder Interessengruppen.

Je weiter ein Gesetzgebungsverfahren bereits fortgeschritten ist, desto geringer können die Möglichkeiten werden, auf seine konkrete Ausgestaltung Einfluss zu nehmen.

Deshalb kann frühzeitiges Handeln entscheidend sein.

Abamatus: Verfassungsrechtliche Prüfung geplanter Gesetze

Abamatus berät und vertritt Mandanten in grund-, verfassungs- und menschenrechtlichen Fragestellungen.

Wenn eine geplante Gesetzesänderung Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation erheblich betrifft, prüfen wir insbesondere,

  • welche Grundrechte betroffen sind,
  • ob eine Ungleichbehandlung vorliegt,
  • ob die Regelung verhältnismäßig ist,
  • ob Vertrauensschutz zu berücksichtigen ist,
  • ob mildere Regelungsalternativen bestehen,
  • welche Anforderungen sich aus Unionsrecht oder EMRK ergeben und
  • welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bereits während des Gesetzgebungsverfahrens bestehen.

Dabei geht es nicht zwingend darum, einen späteren Rechtsstreit vorzubereiten.

Das vorrangige Ziel ist die bestmögliche rechtliche Lösung für den Mandanten. Wenn diese bereits vor Inkrafttreten eines problematischen Gesetzes erreicht werden kann, ist das häufig besser als ein jahrelanges Gerichtsverfahren.

Gilt das auch für Gesetzesänderungen des Bundes und der Länder?

Ja. Eine rechtliche Begleitung kann grundsätzlich sowohl bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundes als auch der Länder in Betracht kommen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere vom Stand des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens, den zuständigen Stellen und der konkreten rechtlichen Betroffenheit ab.

Sie sind von einer geplanten Gesetzesänderung betroffen?

Ein Gesetzentwurf könnte Ihre Rechte, Ihre wirtschaftliche Tätigkeit oder eine andere bestehende Rechtsposition erheblich beeinträchtigen?

Dann kann es sinnvoll sein, die geplante Regelung bereits während des Gesetzgebungsverfahrens verfassungs- und europarechtlich prüfen zu lassen.

Abamatus analysiert die rechtlichen Auswirkungen und prüft, welche Möglichkeiten bestehen, Ihre Interessen frühzeitig geltend zu machen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.

Was benötigen wir für eine erste Einschätzung?

Wenn Sie von einer geplanten Gesetzesänderung betroffen sind, können Sie uns insbesondere den Gesetzentwurf oder einen Link zum Gesetzgebungsverfahren, eine kurze Beschreibung Ihrer konkreten Betroffenheit und – soweit bekannt – den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens übersenden. Wir prüfen anschließend, ob und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Je früher Sie uns kontaktieren, desto größer können die Handlungsmöglichkeiten im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren sein.

Was kostet ein Vorgehen gegen eine geplante Gesetzesänderung?

Die Kosten hängen insbesondere vom Umfang und der Komplexität des Gesetzgebungsvorhabens, der konkreten Betroffenheit und dem gewünschten Umfang unserer Tätigkeit ab.

Meist liegt die Anwaltgebühr in einem Bereich von 2000 bis 5000 Euro. Hierüber schließen wir eine transparente und verbindliche Vergütungsvereinbarung.

Zunächst erhalten Sie stets eine kostenlos rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen. Wir teilen Ihnen dann die zu erwartenden Kosten mit, sodass Sie sich frei entscheiden können, ob Sie uns endgültig mandatieren wollen.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Möglicherweise ja.

Soweit unser Vorgehen einen Bezug zu Ihrem Beruf oder einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit hat, kann es sich um sogenannte Werbungskosten handeln. Diese können Sie dann steuerlich geltend machen. Genaueres kann Ihr Steuerberater prüfen und dann entsprechend in die Steuererklärung aufnehmen.

Von uns erhalten Sie natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung, die unsere Tätigkeit genau beschreibt. Diese kann dann gegenüber dem Finanzamt als Beleg dienen.

Häufige Fragen zu geplanten Gesetzesänderungen

Kann ich mich gegen eine geplante Gesetzesänderung wehren?
Ja. Auch wenn gegen einen bloßen Gesetzentwurf regelmäßig nicht derselbe gerichtliche Rechtsschutz besteht wie gegen geltendes Recht, können Betroffene ihre rechtlichen Argumente bereits während des Gesetzgebungsverfahrens aufbereiten und gegenüber den zuständigen Stellen geltend machen.

Kann ein geplantes Gesetz schon vor seinem Inkrafttreten rechtlich geprüft werden?
Ja. Ein Gesetzentwurf – kann je nach Regelungsgegenstand – insbesondere auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, dem Unionsrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht werden. Eine solche Prüfung kann gerade vor der endgültigen Verabschiedung sinnvoll sein.

Welche Grundrechte können durch ein neues Gesetz betroffen sein?
Das hängt von Inhalt und Auswirkungen der Regelung ab. In Betracht kommen unter anderem die allgemeine Handlungsfreiheit, der Gleichheitssatz, Kommunikationsgrundrechte, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. Welche Rechte tatsächlich betroffen sind, muss anhand des konkreten Gesetzentwurfs geprüft werden.

Gibt es Bestandsschutz bei einer Gesetzesänderung?
Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass die Rechtslage unverändert bleibt, gibt es nicht. Bei Eingriffen in bestehende Rechtspositionen können jedoch Vertrauensschutz, Übergangsfristen oder Bestandsschutzregelungen eine wichtige Rolle spielen.

Was bedeutet Verhältnismäßigkeit bei einem neuen Gesetz?
Ein Grundrechtseingriff muss grundsätzlich einem legitimen Zweck dienen und geeignet, erforderlich und angemessen sein. Gibt es eine vergleichbar wirksame, aber weniger belastende Regelungsmöglichkeit, kann dies gegen die Erforderlichkeit der strengeren Maßnahme sprechen.

Kann Europarecht bei einer deutschen Gesetzesänderung relevant sein?
Ja. Je nach Regelungsgegenstand können insbesondere EU-Grundrechte, Grundfreiheiten, Richtlinien und Verordnungen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention zusätzliche rechtliche Anforderungen begründen.

Kann eine anwaltliche Stellungnahme ein Gesetzgebungsverfahren beeinflussen?
Eine Garantie gibt es nicht. Eine fundierte Stellungnahme kann jedoch rechtliche Risiken und konkrete Auswirkungen einer geplanten Regelung sichtbar machen und zugleich weniger belastende Alternativen aufzeigen. In einem von Abamatus bearbeiteten Mandat war eine solche frühzeitige Intervention erfolgreich.

Wann sollte ich handeln?
Möglichst frühzeitig, sobald ein Gesetzentwurf konkret genug ist und eine erhebliche eigene Betroffenheit erkennbar wird. Vor der endgültigen Verabschiedung können Handlungsmöglichkeiten bestehen, die später nicht mehr in gleicher Form zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Thomas Hummel kennt die Vorgänge in der Politik

Als früherer Münchner Stadtrat weiß Rechtsanwalt Thomas Hummel, wie die politische Beschlussfassung in politischen Gremien funktioniert. Die Vorgänge hinter den Kulissen sind oft ganz andere als diejenigen, die man im Fernsehen oder aus Bundestagsdebatten kennt. Das erlaubt ihm, die Hebel dort anzusetzen, wo man auf Entscheidungsprozesse realistischerweise noch einwirken kann.

(Letzte Aktualisierung: 22.08.2023)

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