Dienstleistungen

Meine anwaltlichen Dienstleistungen lassen sich grob in folgende Bereiche einteilen, die freilich häufig ineinander übergehen:

Bitte beachten Sie:

Die Kanzlei Abamatus ist auf das Staats- und Verfassungsrecht, dort insbesondere auf die rechtliche Behandlung der Grundrechte spezialisiert. Diese Festlegung wird leider oft missverstanden und deswegen erreichen uns Anfragen zu Rechtsbereichen, in denen wir überhaupt nicht tätig sind. Daher möchten wir hier einen kurzen Überblick geben, welche Mandate wir bearbeiten und welche nicht.

Grundrechte spielen in fast allen rechtlichen Verfahren eine Rolle. Staatliche Akteure, insbesondere Behörden und Gerichte, müssen die Grundrechte der Bürger beachten und ihr Handeln danach ausrichten. Das bedeutet aber nicht, dass die Kanzlei alle Verfahren übernehmen kann, in denen Grundrechte irgendeine Bedeutung haben – denn wären dann ja eben wirklich alle.

Wir übernehmen natürlich Verfassungsbeschwerden. Diese machen den weit überwiegenden Teil unserer Tätigkeit aus. Hier kommen wir aber erst ins Spiel, wenn der Fachrechtsweg beendet ist, also alle zuständigen Gerichte entschieden haben und deren Entscheidung nun nur noch durch die Verfassungsgerichte überprüft werden können. Wir übernehmen also keine erstinstanzlichen Klagen, beantragen keine einstweiligen Verfügungen und übernehmen auch keine Verfahren in den Rechtsmittelinstanzen (Berufung, Revision, Beschwerde), sondern erst danach.

Gleiches gilt für den Bereich der Menschenrechtsbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dies sind ganz spezielle Verfahren, die erhoben werden können, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine zulässige Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen hat. Das sind aber keine Verfahren, die man sofort anstrengen kann, sobald man der Meinung ist, seine Menschenrechte wären verletzt worden.

Im strafrechtlichen Bereich sind wir im Rahmen von Wiederaufnahmeverfahren gegen abgeschlossene Strafurteile sowie natürlich von Verfassungsbeschwerden tätig. Im sonstigen strafrechtlichen Bereich wie der Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung sowie für die Vertretung in der Revisionsinstanz sind wir nicht tätig. Auch die Strafverfolgung anderer Personen, bspw. durch Erstattung von Strafanzeigen oder Klageerzwingungsverfahren übernehmen wir nicht.

Auch das Kommunalverfassungsrecht gehört zur Tätigkeit der Kanzlei Abamatus. Hier geht es aber nur um Streitigkeiten zwischen gemeindlichen Organen. Auch im Wahlrecht sowie bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden können wir Sie vertreten.Nicht dazu gehört dagegen die Auseinandersetzung zwischen Bürger und Gemeinde wie dies bspw. bei Widersprüchen gegen Abgabenbescheide oder im Baurecht der Fall ist. Hierfür benötigen Sie einen Verwaltungsrechtler.