Zum Recht der Politik gehören vielerlei Rechtsbereiche:
Zum einen die unmittelbare Rechtsordnung der verschiedenen staatlichen Ebenen, also das Kommunalrecht und das Verfassungsrecht. In diesen sind die Rechtsverhältnisse der Gemeinden und Landkreise geregelt. Hieraus ergeben sich z.B. die Befugnisse der Gebietskörperschaften und das Zusammenwirken ihrer Organ. Die Bayerische Verfassung legt das Gesetzgebungsverfahren, die Kompetenzen der Regierung sowie die Rechtsprechung auf Landesebene fest. Auch Grundrechte der Bürger sind hier verbürgt.
Hinzu kommen aber auch noch die Rechtsbereiche, die der Politik vorgelagert sind, bspw. das Parteienrecht, das Vereinsrecht oder das Versammlungsrecht. Die Parteien bzw. die meist als Vereine organisierten Wählergruppen nehmen an der politischen Willensbildung der Bürger teil und versuchen, diese in Form von Mandaten oder Bürgerbegehren und Volksentscheiden auch in die Realität umzusetzen.
Die Verbindung zwischen diesen Bereichen ist das Wahlrecht: Im Landeswahlgesetz ist das Wahlrecht zum Landtag geregelt, im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz das Kommunalwahlrecht. Hinzu kommen jeweils noch Wahlordnungen, die Details dazu bestimmen. Die Wählergruppen und Parteien sind Wahlvorschlagsträger, stellen also eigene Listen auf, die dann gewählt werden und so eine entsprechende Zahl von Abgeordneten ins Parlament schicken können.
Aufgrund dieser Erfahrungen kann er auch Ihren individuellen Fall genau einschätzen. Soweit nötig, wird er die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zu Ihrer speziellen Problemstellung analysieren und dann ein Konzept dafür entwickeln.
Eine erste telephonische Vorbesprechung (natürlich gerne auch per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel) ist grundsätzlich kostenlos. Eine Erstberatung in der Kanzlei (Gröbenzell oder München-Pasing) ist relativ günstig und kann Ihnen oft schon ausreichend Hinweise geben, um selbst weiter tätig zu werden.
Allgemeine rechtliche Hinweise zur Politik in Bayern:
Für alle individuellen Fragen können Sie Rechtsanwalt Thomas Hummel kontaktieren.