Prüfung einer Verfassungsbeschwerde

Angesichts der notorisch geringen Annahmequoten des Bundesverfassungsgerichts ist eine Prüfung der Erfolgsaussichten sinnvoll.
Angesichts der notorisch geringen Annahmequoten des Bundesverfassungsgerichts ist eine Prüfung der Erfolgsaussichten sinnvoll.
Ob eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil sinnvoll und erfolgversprechend ist, ist eine diffizile Frage. Um hier eine Einschätzung treffen zu können, braucht es intensive Erfahrung mit der Materie als Grundlage. Als nächstes muss man den Einzelfall genau prüfen und insbesondere die anzufechtenden Gerichtsentscheidungen tiefgehend analysieren.

Prüfung einer Verfassungsbeschwerde ermöglicht fundierte Entscheidung

Die Kanzlei Abamatus von Rechtsanwalt Thomas Hummel bietet diese Dienstleistung an und kann Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine detaillierte Einschätzung der Aussichten für eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bieten.

Auf diese Weise können Sie aufgrund einer fundierten Prüfung entscheiden, ob Sie den weiteren Weg gehen wollen und die – natürlich erheblichen – Kosten für eine Verfassungsbeschwerde überhaupt in die Hand nehmen wollen oder sich lieber mit den bisherigen Urteilen zufrieden geben.

Während grobe Fragen, bspw. im Rahmen eines telephonischen Erstgesprächs, grundsätzlich kostenlos sind, handelt es sich hier um eine individuelle Dienstleistung, die nicht gratis geleistet werden kann. Kosten fallen aber immer erst an, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und Sie eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet haben.

Überschaubare Kosten

Dies Kosten für die Prüfung einer Bundesverfassungsbeschwerde belaufen sich pauschal auf 1000 Euro netto (1190 Euro inkl. Mwst.). Sollte die Prüfung außergewöhnlich aufwendig sein, wird Ihnen ein entsprechend erhöhter Kostensatz angeboten. Der vereinbarte Preis ist jedoch für die Kanzlei bindend, Sie können also sicher sein, nicht mehr zu zahlen als das, was ausgemacht wurde.

Auch für die manchmal notwendige Durchführung eingehender Recherchen und die Einschaltung von Mitarbeitern fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Sollte sich bei der Bearbeitung herausstellen, dass die Prüfung besonders kurz ist (weil z.B. gegen die Art der Entscheidung keine Verfassungsbeschwerde möglich ist oder die Frist für die Verfassungsbschwerde zum Bundesverfassungsgericht bereits abgelaufen ist), reduziert sich der Preis zu Ihren Gunsten.

Auskunft konzentriert sich auf Kernfragen der Verfassungsbeschwerde

Für Ihr Geld erhalten Sie:

  • Eine Prüfung der Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde. (Relevant z.B. bei der Anfechtung von Zwischen- oder Eilentscheidungen.)
  • Eine Prüfung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde. (Insbesondere bzgl. Fristlauf und Rechtswegerschöpfung.)
  • Ausführungen zu Grundrechtsverletzungen. (Auflistung aller in Frage kommenden Grundrechte und stichpunktartige Darstellung der jeweiligen Argumente.)
  • Ein Angebot für die weitere Bearbeitung durch die Kanzlei. (Es sei denn, eine Verfassungsbeschwerde ist völlig aussichtslos.)
  • Kurze Stellungnahmen zu möglichen Alternativen wie Landesverfassungsbeschwerde, Wiederaufnahme, Gnadengesuch, Petition etc.
  • Eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen in übersichtlicher und verständlicher Weise mitgeteilt.
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen in übersichtlicher und verständlicher Weise mitgeteilt.
Die Einschätzung umfasst in der Regel ca. drei bis vier DIN-A4-Seiten, ist in Frage-Antwort-Form formuliert und beinhaltet meist Stichpunkte, damit Sie schnell einen Überblick über die relevanten Thematiken haben.

Sind neuralgische Punkte erkennbar, die die Verfassungsbeschwerde „unrettbar“ verhindern könnten, konzentrieren wir uns auf diese zuerst, um ggf. ein kürzeres, schnelleres und damit auch preiswerteres Ergebnis abliefern zu können.

Sollten Sie angesichts der von uns geschilderten (dann wohl negativen) Einschätzungen zu der Entscheidung kommen, auf die Verfassungsbeschwerde zu verzichten, haben Sie viel Geld ein voraussichtlich erfolgloses Verfahren gespart.

Schnelle Mitteilung des Prüfungsergebnisses

Wenn Sie die (in diesem Fall eher positiven) Erfolgsaussichten nutzen wollen und die aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde über die Kanzlei Abamatus einlegen, werden die Kosten für die Prüfung in voller Höhe auf die Kosten der Verfassungsbeschwerde angerechnet. Die Prüfung war dann also praktisch gratis für Sie.

Angesichts der notorisch kurzen Frist für die Verfassungsbeschwerde von einem Monat ab Erhalt der letzten gerichtlichen Entscheidung wird natürlich auch die Prüfung entsprechend zügig vorgenommen. In der Regel bekommen Sie unsere schriftliche Einschätzung innerhalb von 72 Stunden nach Zusendung der benötigten Unterlagen. Wir bemühen uns allerdings, noch etwas schneller zu sein.

(Letzte Aktualisierung: 18.09.2022)

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