Häufige Fragen zur Kriegsdienstverweigerung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kriegsdienstverweigerung.

Warum darf der Staat seine Bürger überhaupt zum Kriegsdienst zwingen?

Hier finden Sie häufige Fragen und fachkundige Antworten zur Thematik der Kriegsdienstverweigerung.
Hier finden Sie häufige Fragen und fachkundige Antworten zur Thematik der Kriegsdienstverweigerung.
Dabei handelt es sich um altes Gewohnheitsrecht. Die Wehrpflicht wird seit Jahrhunderten bis Jahrtausenden als gegeben vorausgesetzt.

Art. 12a Abs. 1 GG besagt:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Was bedeutet Kriegsdienstverweigerung?

Kriegsdienstverweigerung ist das Grundrecht, aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe zu verweigern. Umfasst davon ist nicht zur Dienst innerhalb eines Krieges, sondern auch die militärische Ausbildung in Friedenszeiten.

Dieses Recht ist in Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz verankert. Es gilt unabhängig davon, ob aktuell eine Wehrpflicht besteht oder nicht.

Das Prozedere, nach dem über einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung entschieden wird, steht im „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen“ (kurz: Kriegsdienstverweigerungsgesetz, KDVG). Dieses finden Sie beim Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de).

Wer kann Kriegsdienstverweigerung beantragen?

Alle deutschen Staatsangehörigen, die zum Wehrdienst herangezogen werden könnten oder bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht betroffen wären, können einen KDV-Antrag stellen – auch vorsorglich.

Wann kann man den Antrag stellen?

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wer befürchtet, künftig einberufen zu werden, kann ihn vorsorglich einreichen. Dies ist besonders empfehlenswert für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, da diese im Ernstfall priorisiert erfasst würden.

Hat es Vorteile, den Antrag jetzt schon zu stellen?

Ob der Antrag sofort oder erst nach Erfassung (also nach Zusendung des Fragebogens) gestellt wird, erscheint mir derzeit unerheblich. Weder für den weiteren Ablauf noch für die Erfolgsaussichten des Antrags sind insoweit erkennbare Unterschiede ersichtlich.

Dies würde sich allenfalls dann ändern, wenn Sie mit einer baldigen Wiedereinführung der Wehrpflicht oder gar mit einer Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles rechnen würden. In diesem Fall hätte eine zügige Antragstellung – und natürlich eine positive Entscheidung – den Vorteil, dass die Rechtsposition Ihres Sohnes frühzeitig geklärt wäre und eine Heranziehung zum Wehrdienst definitiv ausscheiden würde.

Würde man hingegen länger zuwarten und träte anschließend eine Situation ein, in der plötzlich sehr viele junge Männer verweigern möchten, wäre mit einer Überlastung der Behörden und Gerichte zu rechnen. Es bestünde dann möglicherweise auch ein institutionelles Interesse daran, die Verfahren möglichst hinauszuzögern, um die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen vorerst höher zu halten. Ob und inwieweit ein solches Szenario realistisch ist, ist derzeit allerdings reine Spekulation.

Wo stelle ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung?

Der Antrag ist schriftlich beim „Personalmanagementamt“ der Bundeswehr zu stellen:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– Wehrersatzbehörde –
Militärringstraße 1000
50737 Köln

Von dort wird er an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet.

Was muss im Antrag enthalten sein?

Enthalten sein müssen:

  • Persönliche Daten
  • Erklärung zur Verweigerung aus Gewissensgründen
  • Begründung der Gewissensentscheidung (in Form eines Aufsatzes)
Was muss in die Begründung?

Rechtsanwalt Thomas Hummel berät sie gern zum Thema Kriegsdienstverweigerung.
Rechtsanwalt Thomas Hummel berät sie gern zum Thema Kriegsdienstverweigerung.
Sie müssen unbedingt Ihre persönliche Überzeugung, warum Sie den Dienst mit der Waffe ablehnen, darlegen. Insofern helfen Ihnen keine Mustertext, keine Künstliche Intelligenz und auch kein vorgefertigtes Anwaltsschreiben weiter.

Beschreiben Sie Ihre individuelle Gewissensentscheidung, warum Sie keine Waffe in die Hand nehmen wollen. Sie sollten keine politischen oder allgemeinen Aussagen treffen und insbesondere keine aktuellen Kriege thematisieren, an denen Sie nicht teilnehmen wollen. Keinesfalls dürfen Sie die Verweigerung damit begründen, dass Ihnen der Wehrdienst unangenehm ist oder Sie Zivildienst sinnvoller finden.

Ausgangspunkte sollten konkrete Schilderung sein, wie Sie zu dieser Entscheidung gekommen sind (z. B. über Erfahrungen, ethische Grundsätze, Religion). Sie müssen also Ihr Seelenleben durchaus offen darlegen.

Die Kanzlei Abamatus kann Ihnen dabei helfen, nimmt Ihnen aber natürlich nicht Ihre Gewissensentscheidung ab.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren lässt sich grob folgendermaßen beschreiben:

  • Eingang des Antrags beim BAFzA
  • Einladung zur Musterung (sofern noch nicht geschehen)
  • Prüfung der Unterlagen – ggf. Nachfragen
  • in der Regel keine mündliche Anhörung mehr erforderlich
  • Bescheid über Anerkennung oder Ablehnung
Warum werde ich nach Stellung des Verweigerungsantrags gemustert?

Weil nur bei einer positiven Musterung die Verweigerung überhaupt Sinn ergibt.

Hintergrund ist, dass für die Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nur dann ein rechtliches Interesse besteht, wenn der Betroffene überhaupt theoretisch zum Wehrdienst herangezogen werden könnte. Wer ausgemustert wird, muss nicht verweigern, da er gar nicht erst in dieses Gewissensdilemma geraten kann.

Juristisch wird hier von einem „Rechtsschutzbedürfnis“ gesprochen.

Kann eine Entscheidung über meinen Antrag auch ohne Musterung erfolgen?

Theoretisch ja, § 13 Abs. 1 KDVG besagt:

Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 kann die Zuleitung des Antrags bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen.

Demnach sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von einer Musterung abzusehen und gleich über den Antrag zu entscheiden; hiervon wird bislang jedoch kaum Gebrauch gemacht. Es ist derzeit auch nicht erkennbar, dass sich an dieser Verwaltungspraxis etwas ändern könnte. Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass keine Musterung stattfindet, gibt es nicht.

Was ist, wenn ich nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werde?

Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt und später geklagt werden.

Was passiert nach der Anerkennung?

Sie werden nicht zum Wehrdienst mit der Waffe herangezogen.

Falls ein Ersatzdienst eingeführt würde (z.B. Zivildienst, Zivilschutz, Katastrophenschutz, Verpflichtung bei THW oder Feuerwehr), müssen Sie diesen ableisten.

Was ist bei bereits abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst?

Wer seinen Dienst schon geleistet hat, wird im Regelfall nicht erneut eingezogen. Nur in extremen Ausnahmefällen (Verteidigungsfall) könnten Reservisten mobilisiert werden.

Auch in diesem Fall können Sie den Kriegsdienst verweigern. Hierfür werden Sie regelmäßig darlegen müssen, warum sich Ihre Gewissensentscheidung seit dem damaligen Kriegsdienst gewandelt hat.

Gilt das auch im Verteidigungs- oder Spannungsfall?

Ja. Auch im Verteidigungsfall bleibt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verfassungsrechtlich garantiert. Es darf nicht außer Kraft gesetzt werden.

Gibt es auch ein Recht auf Verweigerung von Ersatzdiensten?

Nein. Das Grundgesetz schützt nur die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe. Ersatzdienste müssen ggf. geleistet werden, sind aber ebenfalls begrenzt auf friedliche Zwecke.

Die Nichtableistung eines Ersatzdienstes (sog. Totalverweigerung) wurde in der Vergangenheit regelmäßig mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung geahndet.

Wo gibt es Hilfe und Unterstützung?

Die Kanzlei Abamatus unterstützt Sie gerne.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zum Thema Kriegsdienstverweigerung.

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