Kriegsdienstverweigerung

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein elementares Grundrecht.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein elementares Grundrecht.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein elementares Grundrecht, das in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert ist. Es schützt das individuelle Gewissen und garantiert, dass niemand gegen seinen Willen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Dieses Grundrecht gilt unabhängig von einer bestehenden Wehrpflicht und entfaltet seine Wirkung auch dann, wenn eine Reaktivierung der Wehrpflicht drohen sollte.

Niemand darf für seine Entscheidung, den Wehrdienst abzulehnen, benachteiligt oder sanktioniert werden. Die Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung ist persönlich, ernsthaft und frei zu treffen – sie darf weder in Frage gestellt noch pauschal abgelehnt werden. Der Staat ist verpflichtet, diese Überzeugung zu respektieren und einen alternativen, zivilen Dienst zu ermöglichen.

Seit Aussetzung der Wehrpflicht führte dieses Recht ein Schattendasein. Solange ohnehin niemand gegen seinen Willen zur Bundeswehr einberufen wurde, gab es kaum einen Anlass, dies zu verweigern.

Die praktische Bedeutung der Kriegsdienstverweigerung ist aber seit dem Ukraine-Krieg und verschiedenen Äußerungen bundesdeutscher Politiker, dass eine Wiedereinführung der Wehrpflicht (in noch weitgehend unklarer Form) drohen könnte, deutlich gestiegen.

Viele junge Männer stellen sich nun die Frage, ob der Wehrdienst und die persönliche Beteiligung an einem Krieg mit allen Konsequenzen – Anwendung von Waffengewalt bis hin zum Töten anderer Menschen – mit ihrem Wertesystem vereinbar ist.

Viele Eltern machen sich gerade Sorgen, dass ihre Söhne zum Wehrdienst einberufen werden könnten.
Viele Eltern machen sich gerade Sorgen, dass ihre Söhne zum Wehrdienst einberufen werden könnten.
Auch zahlreiche Eltern haben mittlerweile die Befürchtung, dass ihre Kinder plötzlich eingezogen werden könnten, und verbinden erhebliche Ängste damit. Die meisten Anfrage in dieser Hinsicht erreichen unsere Kanzlei auch von Vätern und Müttern, die sich so um die Belange ihrer Söhne kümmern wollen.

Wenngleich es momentan noch keine gesetzliche Renaissance der Wehrpflicht und dementsprechend keine Einberufungen gibt, wird dies doch als realistisches und drohendes Szenario begriffen. Tatsächlich wird man davon ausgehen müssen, dass im Falle einer Eskalation der Spannungen in Osteuropa eine zügige Wiedereinführung der Wehrpflicht zu erwarten ist. Insofern ist eine frühzeitige Befassung mit dieser – zugegebenermaßen nicht angenehmen – Thematik sinnvoll.

Die Kanzlei Abamatus steht Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie von Ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen möchten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Formulierung Ihrer Gewissensbegründung und begleiten Sie im Verfahren. In Zeiten wachsender Unsicherheit bieten wir Ihnen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, um Ihre Grundrechte wirkungsvoll zu verteidigen.

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(Letzte Aktualisierung: 15.11.2025)

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