
Bei allen Angelegenheiten aus dem Kommunalrecht ist Rechtsanwalt Thomas Hummel Ihr Ansprechpartner.
Das Kommunalrecht in Bayern wird im Wesentlichen von der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung bestimmt. Daneben gibt es aber auch zahlreiche andere Rechtsnormen, die hier relevant sind. Das gesamte Rechtsgebiet lässt sich nur mit intensiver Erfahrung in diesem Bereich überblicken.
Thomas Hummel hat bereits zahlreiche Fälle als Berater oder Anwalt im Kommunalrecht bearbeitet und kennt viele verschiedene Konstellationen. Mit diesen allgemeinen Kenntnissen kann er auch Ihren speziellen Fall erfassen und einordnen.
Immer wieder trifft man auf kommunalrechtliche Auseinandersetzungen
- verschiedenen Kommunalverfassungsorganen (Bürgermeister bzw. Landrat, Gemeinderat bzw. Kreistag, Ausschüsse),
- verschiedenen Parteien, Gruppierungen oder Mandatsträgern,
- verschiedenen kommunalen Ebenen, z.B. im Rahmen der Kommunalaufsicht,
- Bürger und Gemeinde, z.B. wegen Kommunalabgaben oder örtlichen Satzungen.
Auch das Recht der Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene, das eine enge Verbindung zwischen Recht und Politik aufweist, sorgt oftmals für „Zündstoff“. Dazu gehört:
- das Antreten neuer Listen, von Abspaltungen oder anderen Wahlvorschlagsträgern
- Fragen rund um die Ordnungsmäßigkeit von Aufstellungsversammlungen
- die Gültigkeit von Wahlen
- Bürgerbegehren
- Bürgerentscheide
Gerade dabei sind fachkundige juristische Einschätzungen besonders wichtig, weil die Folgen von Fehlern oft fatal sind: Bis zur nächsten Wahl muss man sechs Jahre warten und ist bis dahin u.U. nicht im Gemeinderat vertreten. Ein Thema für einen Bürgerentscheid ist „verbraucht“, wenn der erste Anlauf gescheitert ist.
Ein erstes Vorgespräch per E-Mail oder Telephon ist dabei grundsätzlich kostenlos. Anschließend können Sie bei einem kostengünstigen Erstberatungstermin in einem der Kanzleistandorte in München-Pasing oder Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck) das weitere Vorgehen abstimmen und wichtige Informationen erhalten. Gerne besucht RA Hummel auch bspw. Ihre Fraktionssitzung, um in diesem Rahmen eine Thematik zu besprechen.

Auch vor Gericht vertritt Sie Rechtsanwalt Hummel. In kommunalrechtlichen Sachen ist in der Regel das Verwaltungsgericht zuständig.
Soweit nötig, übernimmt RA Hummel auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, um schnell zu einer gerichtlichen Entscheidung zu kommen. Unter Umständen muss am Ende des Verfahrens auch der Gang vor die Verfassungsgerichtsbarkeit (das Bundesverfassungsgericht oder das jeweilige Landesverfassungsgericht) erwogen werden.
Über alle Verfahrensschritte werden Sie natürlich vorher umfassend aufgeklärt und erhalten ausführlich die Möglichkeit, selbst mitzuentscheiden und Schriftsätze an das Gericht mitzugestalten. Rechtsanwalt Hummel gilt Ihnen auch einen Überblick über die jeweils zu erstattenden Kosten.